Die Klassen-Eltern-Vertretung
Das Gremium der Klassen-Eltern-Vertretung besteht aus allen gewählten Vertretern der Klassen. Die Eltern jeder Klasse wählen auf einem Elternabend zu Beginn des Schuljahres je zwei Elternvertreter sowie zwei Stellvertreter.
Geschäftsordnung der Klassen-Eltern-Vertretung
- Allgemeine Aufgaben
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Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter, nachfolgend KEV genannt, haben die Aufgabe die Verbindung zwischen den Klasseneltern untereinander und zu den Lehrern zu unterstützten und an der Gestaltung der Schulgemeinschaft aktiv mitzuwirken.
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Die KEV sind Ansprechpartner für neue Schuleltern.
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Die KEV sind verpflichtet die mitgeteilten Informationen über Einzelfälle vertraulich zu behandeln, soweit nicht die betroffenen Eltern und der Klassenlehrer bzw. -betreuer sie von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden.
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Die KEV sind vor gravierenden Entscheidungen die Klasse betreffend zu hören.
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In Erfüllung ihrer Aufgaben nehmen die KEV regelmäßig an den Sitzungen der Eltern-Lehrer-Konferenz, nachfolgend ELK genannt, und der Klassenelternvertreter-Konferenz, nachfolgend KEVK genannt, teil.
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Die KEVK tagt in der Regel monatlich.
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Die Leitung der Sitzung und die Protokollführung wechseln, nach Absprache, turnusmäßig zwischen den Klassen.
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Die KEVK delegiert je einen Vertreter aus der Unter-, Mittel-, und Oberstufe, welche regelmäßig mit Mitgliedern derSchulleitung und des Vorstandes beraten.
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- Beteiligung der KEV an den Klassenkonferenzen
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Der Klassenkonferenz, nachfolgend KK genannt, gehören Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse an. Sie dient der gemeinsamen Wahrnehmung der Klassensituation und einzelner Schülerinnen und Schüler sowie der Abstimmung der gemeinsamen Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Konflikten.
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Die KEV werden von den Klassenlehrern bzw. -betreuern über Termin und Themen jeder Sitzung der KK informiert.
Sie können, wenn sie dies für sinnvoll halten, an der Sitzung der KK beratend ganz oder zeitweise teilnehmen, sofern nicht über persönliche Belange einzelner Schüler und Eltern gesprochen wird. Falls sie nicht teilgenommen haben, werden sie durch die Klassenlehrer bzw. -betreuer über die Ergebnisse informiert.
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Die Klassenlehrer bzw. -betreuer laden zu der KK ein. Auch auf Antrag von Fachlehrern oder von KEV ist eine KK einzuberufen. Alle Genannten haben das Recht, Themen für die Tagesordnung vorzuschlagen.
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Die auf den KK besprochenen Themen werden vertraulich behandelt.
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An den Zeugniskonferenzen der Oberstufe, in denen Zensuren für die Abschlüsse festgelegt werden, sowie an Zulassungskonferenzen für die Studienstufe und die Abiturklasse nehmen ausschließlich die in der betreffenden Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer und ggf. Vertreter der Delegation Schulleitung teil.
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- Aufgaben der KEV auf den Elternabenden
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Elternabende werden von dem Klassenlehrer bzw. -betreuer und den KEV gemeinsam vorbereitet. Diese laden gemeinsam ein und moderieren in gegenseitiger Absprache.
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Bei den Elternabenden sollen alle Themen von allgemeiner Bedeutung für die Klasse und die Schulgemeinschaftbesprochen werden.
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Die KEV berichten über Verlauf und Ergebnisse der ELK und der KEVK.
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Die Klassenlehrer bzw. -betreuer berichten von den KK, soweit dort Themen von allgemeinem Interesse behandelt wurden.
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Jeder Klassenelternteil hat das Recht dem Klassenlehrer bzw. -betreuer oder dem KEV Themen für den Elternabend vorzuschlagen.
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Unterbreitete Vorschläge sind, auf Wunsch vertraulich, bei der Vorbereitung des Elternabends zu besprechen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
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- Die Wahl der KEV
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Die Eltern jeder Klasse bestimmen auf dem ersten Elternabend des Schuljahres in geheimer Wahl aus dem Kreis der anwesenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten zwei KEV und zwei KEV-Stellvertreter.
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Wahlberechtigt ist jeder anwesende Elternteil bzw. Sorgeberechtigte.
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Zur Vorbereitung und für die Durchführung der Wahl stehen den Eltern erfahrene KEV aus anderen Klassen als Wahlleiter und -helfer zur Seite.
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Die zwei KEV und die zwei KEV-Stellvertreter werden in einzelnen Wahlgängen gewählt. Demzufolge sind mindestens vier Wahlgänge erforderlich.
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Pro Wahlgang schreibt jeder Wahlberechtigte einen Kandidatennamen auf einen Wahlzettel.
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Gewählt ist, wer mehr als 50% der Stimmen der anwesenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf sich vereint.
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Erhält ein Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, so ist ein weiterer Wahlgang durchzuführen.
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Die Amtszeit dauert bis zum 1. Elternabend im folgenden Schuljahr.
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Die KEV sollten maximal drei Mal in Folge gewählt werden.
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Für eine kontinuierliche Arbeit ist es ratsam, die KEV nicht gleichzeitig auszutauschen.
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In der Schule/außerhalb
- Mo. 04.10.2010 - So. 17.10.2010
Herbstferien
